Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen
Die Statuten sehen weder ein Opting-out noch ein Opting-up vor. Die Verträge von Mitgliedern des Verwaltungsrats enthalten keine Kontrollwechselklausel. Im Fall eines Kontrollwechsels (worunter – was die Konzernleitung betrifft – auch die Auswechslung der Mehrheit im Verwaltungsrat fällt) oder eines vom Verwaltungsrat nicht unterstützten öffentlichen Übernahmeangebots werden alle zugesprochenen Restricted Share Units (RSU) des RSU Plan automatisch freigegeben. Die Performance Share Units (PSU) werden automatisch pro rata temporis in Aktien umgewandelt, die keinen Beschränkungen unterliegen.