Kapitalstruktur
Aktienkapital
Das voll liberierte Aktienkapital der Sulzer AG beträgt CHF 342’623.70 und ist eingeteilt in 34’262’370 Namenaktien mit einem Nennwert von CHF 0.01. Jede eingetragene Aktie berechtigt zu einer Stimme an der Generalversammlung. Es existiert weder genehmigtes noch bedingtes Kapital, auch gibt es weder Partizipations- noch Genussscheine. Die aktuelle Version der Statuten ist unter www.sulzer.com/governance-de (bei „Statuten“) abrufbar. Während der letzten drei Berichtsjahre fanden keine Änderungen des Aktienkapitals statt.
Beschränkung der Übertragbarkeit und Nominee-Eintragungen
Sulzer-Aktien sind frei übertragbar, sofern die Käufer auf Verlangen der Gesellschaft erklären, dass sie die Aktien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erworben haben und halten werden. Nominees werden nur mit Stimmrecht im Aktienbuch eingetragen, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen: Der Nominee untersteht einer anerkannten Bank- und Finanzmarktaufsicht, der Nominee hat mit dem Verwaltungsrat eine schriftliche Vereinbarung über seine Stellung abgeschlossen, das vom Nominee gehaltene Aktienkapital überschreitet nicht 3% des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals und Namen, Adressen und Anzahl Aktien der Personen, für deren Rechnung der Nominee mindestens 0.5% des Aktienkapitals hält, sind bekannt gegeben worden. Der Verwaltungsrat ist berechtigt, auch über diese Limiten hinaus Aktien von Nominees mit Stimmrecht im Aktienbuch einzutragen, sofern die oben erwähnten Bedingungen erfüllt sind (siehe auch Paragraf 6a der Statuten unter www.sulzer.com/governance-de). Per 31. Dezember 2017 haben neun Nominees, die insgesamt über 1’790’740 Aktien (5.23% aller Aktien) verfügen, eine Vereinbarung über ihre Stellung abgeschlossen. Ausnahmen wurden keine gewährt. Alle diese Aktien sind im Aktienbuch mit Stimmrecht eingetragen. Es gibt keine weiteren Übertragungsbeschränkungen und keine statutarischen Privilegien. Eine Aufhebung oder Änderung der Beschränkungen der Übertragbarkeit setzen einen Beschluss der Aktionäre mit einer Stimmenmehrheit von mindestens zwei Dritteln der vertretenen Aktien voraus.
Wandelanleihen und Optionen
Es sind keine Wandel- oder Optionsanleihen ausstehend. Details zu den an die Verwaltungsräte abgegebenen Restricted Share Units (ab 2009) sowie zu den an die Konzernleitungsmitglieder abgegebenen Performance Share Units und Restricted Share Units (2010 und jährlich ab 2013) sind unter Anmerkung 31 zur „Konzernrechnung“ und unter Anmerkung 10 zur „Jahresrechnung der Sulzer AG“ dargestellt.